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Altersvorsorgedepot für Selbstständige

Kurz zusammengefasst

  • Selbstständige sollen ab 2027 unmittelbar zulageberechtigt sein, also ohne Umweg über einen Ehepartner.
  • Das betrifft Gewerbetreibende und Freiberufler ebenso wie Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungswerke.
  • Bis zu 540 Euro Grundzulage im Jahr, dazu 300 Euro je kindergeldberechtigtem Kind.
  • Der Mindestbeitrag für die volle Grundzulage liegt bei 1.800 Euro im Jahr, also 150 Euro im Monat.

Warum das für Selbstständige eine echte Neuerung ist

In der Riester-Welt waren Selbstständige die große Lücke. Zulageberechtigt war im Kern, wer in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist. Wer sein eigenes Unternehmen führte, blieb außen vor, es sei denn, der Ehepartner war zulageberechtigt und man hängte sich mittelbar an dessen Berechtigung.

Mit dem Altersvorsorgereformgesetz soll sich das ändern. Gewerbetreibende und Freiberufler sollen unmittelbar förderberechtigt sein, ohne Umweg und ohne Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung. Eingeschlossen sind auch Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen, also etwa Ärztinnen, Anwälte, Architektinnen oder Steuerberater.

Das ist deshalb bedeutsam, weil gerade Selbstständige in der Altersvorsorge häufig allein auf das eigene Unternehmen, eine Immobilie oder ein frei bespartes Depot setzen, also ohne jede staatliche Beteiligung.

Wie viel Förderung dabei herauskommt

Die Mechanik ist für alle gleich: Auf die ersten 360 Euro Eigenbeitrag im Jahr legt der Staat 50 Cent je Euro dazu, auf Beiträge zwischen 360 und 1.800 Euro noch 25 Cent je Euro. Daraus ergibt sich eine Grundzulage von höchstens 540 Euro im Jahr. Je kindergeldberechtigtem Kind kommen bis zu 300 Euro hinzu.

Wer unter 25 Jahre alt ist und die Voraussetzungen erfüllt, kann einmalig 200 Euro Berufseinsteigerbonus erhalten. Gerade bei jungen Gründerinnen und Gründern wird dieser Punkt gern übersehen.

Dazu kommt der steuerliche Teil, der bei Selbstständigen oft schwerer wiegt als die Zulage selbst: Beiträge können bis zu 1.800 Euro im Jahr als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Das Finanzamt prüft automatisch, ob Zulage oder Steuervorteil günstiger ist, und erstattet die Differenz, wenn die Steuerersparnis höher ausfällt. Bei einem hohen Grenzsteuersatz, wie er bei gut laufender Selbstständigkeit schnell erreicht ist, ist das der größere Hebel.

Was daraus über 20, 30 und 45 Jahre werden kann

Schwankende Einnahmen: der wunde Punkt

Die größte Sorge in Beratungsgesprächen mit Selbstständigen ist fast immer dieselbe: Was passiert in einem schlechten Jahr?

Dazu drei nüchterne Punkte. Erstens ist die Förderung beitragsabhängig. Zahlen Sie weniger ein, fällt die Zulage anteilig kleiner aus, sie geht aber nicht verloren und Sie werden nicht bestraft. Zweitens ist der Mindestbeitrag für die Grundzulage mit 120 Euro im Jahr niedrig angesetzt, das sind 10 Euro im Monat. Drittens lassen sich Beiträge bei den meisten Vertragsformen anpassen oder aussetzen, die Bedingungen unterscheiden sich allerdings deutlich.

Genau hier lohnt der Blick ins Kleingedruckte: Ein Vertrag, der sich flexibel an ein schwankendes Einkommen anpassen lässt, ist für Selbstständige meist mehr wert als ein Vertrag mit minimal niedrigeren Kosten.

Abgrenzung zur Basisrente

Viele Selbstständige haben bereits eine Basisrente, auch Rürup-Rente genannt. Die beiden Wege schließen sich nicht aus, sie funktionieren aber unterschiedlich: Die Basisrente wirkt ausschließlich über den Steuerabzug und ist in der Auszahlung streng an eine lebenslange Rente gebunden. Das Altersvorsorgedepot arbeitet mit Zulagen plus Steuervorteil und ist in der Ausgestaltung beweglicher.

Ein Guthaben aus einer Basisrente lässt sich nicht in ein Altersvorsorgedepot übertragen. Welche Kombination für Sie sinnvoll ist, hängt von Einkommen, Steuerlast und davon ab, was Sie bereits haben.

Was wir im Erstgespräch klären

Stand: Oktober 2026. Die Angaben beruhen auf dem Altersvorsorgereformgesetz und können sich bei der praktischen Umsetzung noch ändern. Einzelne Punkte, etwa die genauen Nachweispflichten gegenüber der Zulagenstelle, werden erst mit der Umsetzung endgültig feststehen. Dieser Text ist eine allgemeine Information und keine Steuer- oder Anlageberatung.

Häufige Fragen

Sind Selbstständige beim Altersvorsorgedepot förderberechtigt?

Nach dem Altersvorsorgereformgesetz sollen Gewerbetreibende und Freiberufler ab 2027 unmittelbar zulageberechtigt sein, also ohne Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung und ohne Umweg über einen Ehepartner. Eingeschlossen sind auch Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungswerke.

Wie viel muss ich als Selbstständiger mindestens einzahlen?

Für die Grundzulage ist ein Mindesteigenbeitrag von 120 Euro im Jahr nötig, also 10 Euro im Monat. Die volle Grundzulage von 540 Euro erreichen Sie mit 1.800 Euro Eigenbeitrag im Jahr.

Was passiert in einem schlechten Geschäftsjahr?

Zahlen Sie weniger ein, fällt die Zulage anteilig geringer aus. Bereits erhaltene Zulagen bleiben erhalten, es gibt keine Rückforderung allein wegen eines niedrigeren Beitrags. Wie flexibel sich Beiträge anpassen oder aussetzen lassen, unterscheidet sich je nach Vertragsform deutlich.

Kann ich meine Basisrente ins Altersvorsorgedepot übertragen?

Nein. Guthaben aus einer Basisrente, auch Rürup-Rente genannt, lässt sich nicht in ein Altersvorsorgedepot übertragen. Beide können aber nebeneinander bestehen.

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