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Riester-Vertrag und Altersvorsorgedepot: übertragen oder kündigen?

Kurz zusammengefasst

  • Bestehende Riester-Verträge laufen weiter, niemand muss wechseln.
  • Eine Übertragung des Guthabens auf einen Vertrag, der auf Ihren Namen läuft, ist förderunschädlich. Zulagen und Steuervorteile bleiben erhalten.
  • Eine Kündigung mit Auszahlung ist eine schädliche Verwendung. Alle Zulagen und Steuervorteile müssen zurück, die Erträge werden versteuert.
  • Beim Wechsel ins Depot entfällt in der Regel die Beitragsgarantie des alten Vertrags.

Was ab 2027 mit Ihrem Riester-Vertrag passiert

Zum 1. Januar 2027 löst das Altersvorsorgedepot die Riester-Rente für neue Verträge ab. Ihr bestehender Vertrag endet damit nicht. Er läuft weiter, Sie können weiter einzahlen, und die bereits gutgeschriebenen Zulagen bleiben Ihnen.

Neu ist die zusätzliche Möglichkeit: Das angesparte Guthaben soll sich ab 2027 in ein Altersvorsorgedepot übertragen lassen. Damit stellt sich für rund 15 Millionen Riester-Sparer dieselbe Frage, und genau an dieser Frage werden im Jahr 2027 viele Menschen Geld verlieren, das sie nicht verlieren müssten.

Übertragen: die Förderung bleibt im System

Die Übertragung von gefördertem Altersvorsorgevermögen auf einen anderen Altersvorsorgevertrag, der auf Ihren Namen läuft, gilt nach § 93 Absatz 2 Einkommensteuergesetz ausdrücklich nicht als schädliche Verwendung.

Im Klartext: Das Geld wechselt den Anbieter, die Förderung wandert mit. Sie müssen nichts zurückzahlen, es fällt keine Steuer an, und die Jahre, die Sie bereits angespart haben, zählen weiter.

Kündigen ist etwas völlig anderes als übertragen

Wer seinen Riester-Vertrag kündigt und sich das Guthaben auszahlen lässt, löst eine schädliche Verwendung aus. Die Folge: sämtliche erhaltenen Zulagen und sämtliche Steuervorteile aus dem Sonderausgabenabzug werden zurückgefordert, zusätzlich werden die erwirtschafteten Erträge versteuert.

Bei einem Vertrag, der seit 2010 läuft, sind allein an Grundzulagen schnell mehrere tausend Euro zusammengekommen, bei Familien mit Kindern deutlich mehr. Dieser Betrag ist weg, und zwar endgültig.

Lassen Sie Ihren Vertrag ansehen, bevor Sie etwas unterschreiben oder kündigen. Das Erstgespräch kostet nichts.

Bestehenden Vertrag prüfen lassen

Was Sie beim Wechsel aufgeben

Eine Übertragung ist kein Selbstläufer, und sie ist nicht automatisch die bessere Wahl. Mit dem Wechsel in ein Depot entfällt in der Regel die Beitragsgarantie des alten Vertrags, also die Zusage, dass Ihnen zu Rentenbeginn mindestens Ihre eingezahlten Beiträge plus Zulagen zur Verfügung stehen.

Das kann ein guter Tausch sein: Die Garantie kostet Rendite, weil sie den Anbieter zwingt, einen großen Teil sicher und damit ertragsarm anzulegen. Wer noch 25 Jahre bis zur Rente hat, fährt mit Aktienquote in dieser Zeit meist besser.

Es kann aber auch ein schlechter Tausch sein. Wer in zehn Jahren in Rente geht oder schlecht schläft, wenn das Depot zwischendurch 30 Prozent im Minus steht, ist mit der Garantie besser bedient. Diese Abwägung hängt an Ihrer Situation, nicht an einer Tabelle.

So läuft eine Übertragung ab

  1. Sie wählen den neuen Vertrag aus und schließen ihn ab.
  2. Der neue Anbieter fordert das Guthaben beim alten Anbieter an. Sie kündigen nicht selbst, das ist der entscheidende Unterschied.
  3. Der alte Anbieter überweist das Guthaben direkt an den neuen Vertrag. Zwischen Ihren Händen läuft kein Geld, deshalb bleibt die Förderung unberührt.
  4. Die Zulagenstelle wird über den Wechsel informiert, Ihre bisherigen Zulagen werden dem neuen Vertrag zugeordnet.

Anbieter dürfen für den Wechsel Gebühren verlangen, sowohl der abgebende als auch der aufnehmende. Fragen Sie beide Beträge ab, bevor Sie sich entscheiden, sie gehören in die Rechnung.

Das sollten Sie vor dem Gespräch zusammensuchen

Vier Fehler, die richtig teuer werden

Stand: Oktober 2026. Die Angaben beruhen auf dem Altersvorsorgereformgesetz und können sich bei der praktischen Umsetzung noch ändern. Dieser Text ist eine allgemeine Information und keine Steuer- oder Anlageberatung. Quellen: 1. § 93 Absatz 2 Einkommensteuergesetz zur förderunschädlichen Übertragung. 2. Altersvorsorgereformgesetz.

Häufige Fragen

Muss ich meinen Riester-Vertrag überhaupt wechseln?

Nein. Bestehende Verträge laufen weiter und behalten ihre Bedingungen. Der Wechsel ist eine Möglichkeit, keine Pflicht. Ob er sich lohnt, hängt von Kosten, Restlaufzeit und Ihrer Haltung zu Schwankungen ab.

Verliere ich meine bisherigen Zulagen, wenn ich übertrage?

Nein. Die Übertragung auf einen anderen Altersvorsorgevertrag, der auf Ihren Namen läuft, ist nach § 93 Absatz 2 Einkommensteuergesetz förderunschädlich. Zulagen und Steuervorteile bleiben erhalten.

Was passiert, wenn ich stattdessen kündige?

Dann liegt eine schädliche Verwendung vor. Alle erhaltenen Zulagen und alle Steuervorteile aus dem Sonderausgabenabzug müssen zurückgezahlt werden, die Erträge werden zusätzlich versteuert.

Bleibt die Beitragsgarantie meines alten Vertrags bestehen?

In der Regel nicht. Mit dem Wechsel in ein Depot entfällt die Garantie, dafür sind höhere Renditen möglich. Ob dieser Tausch für Sie sinnvoll ist, hängt vor allem davon ab, wie viele Jahre Sie noch bis zur Rente haben.

Kann ich Wohn-Riester auch übertragen?

Wohn-Riester folgt eigenen Regeln, insbesondere wenn bereits Kapital für eine Immobilie entnommen wurde. Das sollte vor jeder Entscheidung einzeln geprüft werden.

Bestehenden Riester-Vertrag prüfen lassen

Wir sehen uns an, was Sie bisher eingezahlt haben, welche Förderung daran hängt und ob ein Wechsel in Ihrem Fall sinnvoll ist. Kostenlos und unverbindlich.

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